Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen alle 6 Monate, mit Pflegegrad 4 oder 5 alle 3 Monate einen Beratungseinsatz nachweisen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Ohne diesen Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Pflegegrad beantragen – wir unterstützen Sie verständlich und unkompliziert
Die Beantragung eines Pflegegrads ist für viele Betroffene und Angehörige nicht leicht. Als erfahrene Pflegeberatungsstelle stehen wir Ihnen zur Seite und helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Wir erklären Ihnen den Ablauf verständlich, geben praktische Tipps und begleiten Sie Schritt für Schritt. In unserem kostenlosen Infopaket erhalten Sie:
Schritt-für-Schritt-Anleitung
zur Beantragung eines Pflegegrads
Wichtige Hinweise,
worauf Sie besonders achten sollten
Vorbereitungstipps und Musterformulare,
für den Besuch des Gutachters, die Ihnen den Antrag erleichtern
Wir stehen für höchste Kundenzufriedenheit
Häufige Fragen...
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen alle 6 Monate, mit Pflegegrad 4 oder 5 alle 3 Monate einen Beratungseinsatz nachweisen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Ohne diesen Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Nur zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Pflegeberater:innen wie von unserer Beratungsstelle dürfen den Beratungseinsatz übernehmen – persönlich oder digital.
Nein, die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Sie müssen nichts bezahlen.
Ja, wir beraten Sie wahlweise vor Ort in Kassel oder per Videosprechstunde – flexibel, schnell und bequem von zu Hause aus.
Jetzt Beratungseinsatz buchen!
Buchen Sie jetzt Ihren Beratungseinsatz – wir kommen gern zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie online.