Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen alle 6 Monate, mit Pflegegrad 4 oder 5 alle 3 Monate einen Beratungseinsatz nachweisen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Ohne diesen Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Wir sind Ihre Pflegeberatungsstelle in Kassel & Umgebung
Unsere Pflegeberatungsstelle hilft Ihnen, im Pflegedschungel den Überblick zu behalten – persönlich vor Ort in Kassel oder per Video. Wir beraten Sie umfassend zu allen Pflegethemen und begleiten Sie auf dem Weg zum Pflegegrad.
Auch den verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI führen wir in Kassel und Umgebung durch - Direkt bei Ihnen Zuhause.
Haben Sie einen Pflegegrad und benötigen einen Beratungseinsatz?
Ob persönlich in Kassel oder digital bundesweit – wir übernehmen Ihre regelmäßigen Beratungsgespräche zuverlässig und unkompliziert.
Möchten Sie oder einer Ihrer Angehörigen einen Pflegegrad beantragen?
Wir begleiten Sie auf dem Weg zum Pflegegrad und helfen Ihnen ganz unkompliziert bei den Anträgen. Unsere Beratungen sind für Sie komplett kostenlos.
Wir stehen für höchste Kundenzufriedenheit
Häufige Fragen...
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 müssen alle 6 Monate, mit Pflegegrad 4 oder 5 alle 3 Monate einen Beratungseinsatz nachweisen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Ohne diesen Nachweis kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.
Nur zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Pflegeberater:innen wie von unserer Beratungsstelle dürfen den Beratungseinsatz übernehmen – persönlich oder digital.
Nein, die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse vollständig. Sie müssen nichts bezahlen.
Ja, wir beraten Sie wahlweise vor Ort in Kassel oder per Videosprechstunde – flexibel, schnell und bequem von zu Hause aus.
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